Mit der schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Ticketplan zustande. Für diesen Vertrag gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde erkennt den Erhalt und Inhalt dieser Bedingungen spätestens mit Bezahlung der Rechnung an. Bei Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter tritt Ticketplan als Vermittler auf, und es gelten deren Vertragsbedingungen. Dies gilt auch bei der Buchung von Einzelleistungen wie Flügen.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Flugbuchungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 24 Stunden zu bezahlen! Für Umbuchungen oder Annullierungen erheben wir eine Gebühr von CHF 50 pro Person.
3. Pauschalreisen
Zahlung bei Erhalt der Rechnung (Buchungsbestätigung per E-Mail) gemäß den Angaben auf der Bestätigung/Rechnung.
Um den Flugpreis zu garantieren, empfehlen wir eine umgehende Zahlung (innerhalb von 24 Stunden) nach der Buchung. Dadurch können wir das Ticket frühzeitig ausstellen und etwaige nachträgliche Preiserhöhungen (z. B. Treibstoffzuschläge) vermeiden.
4. Preisänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, die Preise in folgenden Fällen zu erhöhen:
Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge)
Neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z. B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren etc.)
Wechselkursänderungen
5. Gültigkeit
Die Flugtickets sind in der Regel nur für den Transport mit den betreffenden Fluggesellschaften gültig. Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften, Streckenänderungen oder zusätzliche Zwischenstopps sind unterwegs nicht mehr möglich.
6. Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer von Linienflugtickets beginnt in der Regel mit dem ersten Flugdatum. Handelt es sich um ein offenes Ticket (ohne einzelne Reservierung), beginnt die Gültigkeitsdauer ab Ausstellungsdatum des Tickets.
7. Freie / feste Flugdaten
Nach Antritt der Reise können Linienflüge entweder frei umgebucht, gegen Gebühr umgebucht oder sind fix (nicht umbuchbar). Charterflüge haben in der Regel feste (nicht umbuchbare) Flugreservierungen.
8. Rückbestätigung von Flugtickets
Die meisten Fluggesellschaften verlangen keine Rückbestätigung. Wir empfehlen dennoch, jede Reservierung mindestens 72 Stunden vor dem Rück- oder Weiterflug bei der Fluggesellschaft zu bestätigen. So kann die auf dem Flugticket angegebene Abflugzeit überprüft und bei Bedarf eine Kontaktadresse hinterlegt werden. Unterlassene Rückbestätigung kann zum Verlust des Beförderungsanspruchs führen; allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.
9. Serviceentgelt und Reservationsgebühr
Für Flüge, Individualreisen und Pauschalarrangements wird pro Person ein Serviceentgelt als Kostenbeteiligung in den Bereichen Haftung, Unterlagen/Informationsmaterial oder CRS-Gebühren erhoben.
10. Umbuchungen vor Abreise
Für Änderungen der Daten vor der Ausstellung der Reisedokumente wird abhängig von der Fluggesellschaft und dem Reiseveranstalter eine Umbuchungsgebühr erhoben. Nach der Ausstellung der Reisedokumente gelten Umbuchungen vor Reisebeginn als Annullierungen, da die Dokumente neu ausgestellt werden müssen. In solchen Fällen entstehen Annullierungskosten. Charterflüge können grundsätzlich nicht oder nur gegen sehr hohe Gebühren umgebucht werden.
11. Umbuchungen nach Reisebeginn
Etwaige Umbuchungskosten der Fluggesellschaften und Reiseveranstalter werden Ihnen 1:1 weiterverrechnet. Werden Umbuchungen nach Reiseantritt von Ticketplan bearbeitet, fallen zusätzliche Kosten an.
12. Annullierungsbestimmungen
Bei einer Annullierung vor der Abreise entstehen Ticketplan Kosten; zudem werden Annullierungskosten von Fluggesellschaften, Transportunternehmen und anderen Veranstaltern erhoben. Die in solchen Fällen anfallenden Kosten und Gebühren werden dem Kunden direkt oder über uns weiterbelastet. Bei Nichtantritt des Fluges können Annullierungskosten bis zu 100% anfallen. Unsere Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer Annullierung nicht zurückerstattet.
13. Landleistungen
Camper, Mietwagen, Hotels, etc.: Die Annullierungskosten variieren je nach gebuchter Leistung und nach Veranstalter.
14. Zustellung der Reisedokumente
Die Flugtickets und allfällige weitere Reisedokumente werden den Reisenden spätestens eine Woche vor Abreise und/oder nach Zahlungseingang durch Ticketplan per Post oder E-Mail zugestellt.
15. Rückerstattung von Flugtickets
Rückerstattungen für ungenutzte Streckenabschnitte sind in der Regel nicht möglich. Für vollständig unbenutzte Tickets, die innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Rückerstattung eingereicht werden, kann unter Umständen eine Rückerstattung erfolgen. Dieser Vorgang kann jedoch langwierig sein und bis zu 60 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die in solchen Fällen von Fluggesellschaften und Veranstaltern abgezogenen Rückerstattungskosten können sehr hoch sein.
16. Verlust von Reisedokumenten
Ticketplan empfiehlt dem Kunden, die genauen Ticketnummern und eine Fotokopie der Reisedokumente separat aufzubewahren. Bei Verlust der Reisedokumente kann keine Haftung übernommen werden.
17. Versicherungen
Ticketplan bittet den Kunden zu prüfen, ob bereits ausreichender Annullierungs-, Rückreise-, Kranken-, Unfall- oder sonstiger Versicherungsschutz besteht. Wir empfehlen dem Kunden dringend, eine Annullierungskosten- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschließen. Die Mitarbeiter von Ticketplan sind Ihnen dabei gerne behilflich.
18. Pass, Visum, Impfungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen sowie für die Beschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Ticketplan übernimmt hierfür keine Haftung.
19. Gewährleistung
Ticketplan hält sich an eine objektive Leistungsbeschreibung. Sollte der Kunde dennoch Anlass zu Beanstandungen haben, weil die Leistung nicht unserer Bestätigung/Rechnung entspricht oder erhebliche Mängel aufweist, ist folgendes Vorgehen zu beachten: Der Kunde informiert unverzüglich den Leistungsträger (z. B. Hotel) sowie den Vertreter des Veranstalters vor Ort und/oder uns und verlangt umgehende Abhilfe. Ist dies nicht möglich, muss eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden.
20. Ombudsstelle
Vor der Anrufung des Gerichts empfehlen wir dem Kunden, sich an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche zu wenden. Der Ombudsmann bemüht sich um eine ausgewogene und faire Einigung zwischen dem Kunden und uns in allen Arten von Problemen.
Die Adresse des Ombudsmanns lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten
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